Schulbegleitung

Schulbegleitung - Integrationshilfe im Unterricht

Wer braucht Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche mit anerkanntem Förderbedarf in der körperlichen und/oder sozial-emotionalen Entwicklung individuell im Schulalltag.
Durch die Schulbegleitung wird die aktive Teilhabe in allen geeigneten Schulformen ermöglicht und die Eigenständigkeit gefördert. Soziale Ausgrenzung kann so verhindert werden. Die Tätigkeit der SchulbegleiterInnen erfolgt im Einklang mit und in Ergänzung zum Lehrauftrag der Schule.


Wir begleiten im Landkreis Heidekreis und der Region Hannover Schülerinnen und Schüler mit

  • Tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus-Spektrum-Störungen)
  • Körperlichen Beeinträchtigungen
  • Mehrfachbehinderungen
  • Progressiv verlaufenden Erkrankungen
  • Psychiatrieerfahrungen
  • Reaktiven Bindungsstörungen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • ADS / ADHS


Inhalte der Schulbegleitung

Unterstützungsleistungen können zum Beispiel sein:

  • Schulwegbegleitung
  • Bewältigung des Unterrichtsablaufs
  • Orientierung und Strukturierung des Schulalltags
  • Erweiterung und Förderung der individuellen Teilhabe-Kompetenzen
  • Unterstützung der sozialen Integration
  • Pflegerische Grundversorgung
  • Unterstützung im lebenspraktischen Bereich
  • Begleitung bei Klassenfahrten und Schulpraktika

Die enge Kooperation und die intensive Kommunikation mit den Lehrern und den Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der SchulbegleiterInnen und wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Begleitung.


Ausbildung / Fortbildung

Die Qualifikation der eingesetzten SchulbegleiterInnen richtet sich nach dem jeweils festgestellen Begleitungsbedarf und der daraus resultierenden Bewilligung durch den Kostenträger der Eingliederungshilfe.
Bei spezifisch pädagogischem Unterstützungsbedarf wird eine entsprechende Fachkraft bewilligt. Wenn dies nicht notwendig ist, prüfen wir, ob der/die vorgesehene SchulbegleiterIn für die Aufgabe geeignet ist und Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung vorliegen.
Die SchulbegleiterInnen werden durch unsere Koordinatorinnen unterstützt und erhalten gezielte Fortbildungen.


Finanzierung

Die Leistungen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe entsprechend §§ 53, 54 SGB XII, sowie § 35a SGB VIII gewährt. Eine Voraussetzung für die Bewilligung ist ein ärztliches Gutachten/Diagnose zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs.
Die Schulbegleitung wird einkommens- und vermögensunabhängig vom Jugendamt oder Sozialamt des Landkreises bewilligt.

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Ansprechpartnerin Heidekreis

Schulbegleitung

Anja Wildung

Bereichsleitung Schulbegleitung Südlicher Heidekreis

Ansprechpartnerin Region Hannover

Schulbegleitung

Claudia Hauck

Bereichsleitung Schulbegleitung Region Hannover

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