Sozialpädagogische Familienhilfe der Lebenshilfe Walsrode e.V.

Das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich an Familien und alleinerziehende Mütter und Väter, die durch bereits längere andauernde Probleme, Konflikte und Überlastungen und/oder durch eine akute Krisensituation mit der Erziehung ihrer Kinder und der Bewältigung ihres Alltags überfordert sind.

Eltern sind mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert, zum Beispiel

  • Balance zwischen eigenen Interessen und Bedürfnissen der Kinder
  • Berechenbare Grenzen und Orientierungen für die Kinder
  • Gleichbehandlung der Geschwister
  • Pflege der Partnerbeziehung

Die sozialpädagogische Familienhilfe der Lebenshilfe Walsrode e.V. richtet sich vorrangig an Eltern mit Beeinträchtigungen und an Familien mit Kindern, die besondere Förderbedürfnisse haben. Voraussetzung ist die Bereitschaft der Eltern, eine längerfristige familienaufsuchende Betreuung und Begleitung durch eine Fachkraft anzunehmen.

Die Arbeitsgrundlage der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Hilfeplanung nach § 36 KJHG durch das Jugendamt. Die Ziele dieser Hilfeplanung werden in einem Förderplan durch die MitarbeiterInnen des Dienstes konkretisiert. Die Feststellung der Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung und die Fallverantwortung obliegen dem Jugendamt.

Die Arbeitsweise der Sozialpädagogischen Familienhilfe der Lebenshilfe ist auf die Zielgruppe bezogen und daher heilpädagogisch-systemisch geprägt. In erster Linie kommt es darauf an, im Dialog mit den Eltern deren Kommunikationsniveau zu berücksichtigen. Es bedarf nicht nur verbaler Erklärung und Unterstützungen, sondern auch konkreter, anschaulicher handlungsorientierter Anleitung und Begleitung, um die Ressourcen der Familie zu aktivieren und zu nutzen.

Art und Ausmaß der Unterstützung können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Methodische Grundprinzipien wie kleinschrittiges Arbeiten, Wiederholung von Tätigkeiten, Anknüpfen an Alltagslebenswelt und an individuellen Ressourcen können eine Basis für effektive Unterstützungen sein.

Die MitarbeiterInnen des Dienstes sind gefordert, die individuellen Kompetenzen und Grenzen der Eltern zu erkennen und Strukturierungs- und Orientierungshilfen zu geben. Es gilt dabei, die Autonomie der Familien zu achten, Probleme kooperativ zu lösen und darauf hinzuwirken, dass die Eltern selbst für ihr Leben und die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich bleiben!

Beispiele für Unterstützungsangebote:

  • Hilfestellung bei einer auf die Zukunft gerichteten Lebensgestaltung, Aufbau und Entwicklung einer Vertrauensbasis. Stärkung des Selbstwertgefühls und Entwicklung sinnvoller Konfliktlösungsstrategien.
  • Angebot von Hilfen insbesondere von Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Erziehung, um die Kompetenzen der Eltern zu stärken und auszubauen. Deutungshilfen für Bedürfnisse und Verhaltensweisen der Kinder.
  • Eine direkte und die Eltern einbeziehende Arbeit mit ihren Kindern, die darauf abzielt, die Eltern durch handlungsorientiertes Lernen zu befähigen, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und eine tragfähige Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen.
  • Hilfen im Hinblick auf die Versorgung und Betreuung der Kinder, zum Beispiel altersgemäße Ernährung des Kindes, Hygiene, Begleitung der Gesundheitsversorge des Kindes.
  • Beratung und Anleitung der Eltern zur altersgemäßen Förderung der sprachlichen, sensormotorischen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten des Kindes als Ergänzung zum Förderangebot in Kindertagesstätten mit diesbezüglicher Absprache.
  • Falls die zu erziehenden Kinder einen besonderen Förderbedarf haben, ist der überaus wichtige Austausch zwischen FamilienhelferIn und Fachkräften in der Frühförderung oder der teilstationären Fördereinrichtung ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt im Sinne der Vernetzung der Hilfen.
  • Hinführung zur Begegnungen von Eltern mit Kindern in vergleichbarer Situation (Erfahrungsaustausch im Hinblick auf Selbsthilfe, zum Beispiel um Babysitterdienste zu organisieren), um einer möglichen Vereinsamung vorzubeugen beziehungsweise entgegenzuwirken.
  • Hilfen zum Aufbau notwendiger Kompetenzen im lebenspraktischen und administrativen Bereich (zum Beispiel Organisation des Haushaltes und des Alltages, Umgang mit Geld (bezogen auf das Kind), Erledigung von Amtsangelegenheiten (bezogen auf das Kind).
  • Erschließung weiterer Hilfesysteme (zum Beispiel Schuldnerberatung, Suchtberatung).
  • Die Familien sollen nicht von der Versorgung durch Sozialpädagogische Familienhilfe abhängig, sondern mit den ihnen zur Verfügung stehenden Kräften in ihrem Umfeld selbstständig handlungsfähig werden.

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!


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