Haushaltshilfen
Eine Haushaltshilfe im Einsatz
Familien und Versicherte haben die Möglichkeit im Bedarfsfall bei Kur- und Krankenhausaufenthalten über ihren Hausarzt eine Haushaltshilfe verordnet zu bekommen. Voraussetzung für die Bewilligung für diese Leistung ist, dass ein Kind mit im Haushalt lebt und das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Nach Prüfung und Genehmigung seitens der Krankenkasse können die Offenen Hilfen die Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Auskünfte erhalten Sie bei unserer Ansprechpartnerin Katrin Beichler-Gudehus

Katrin Beichler-Gudehus
Tel. 0 51 61 - 94 94 59
Fax 0 51 61 - 94 94 50
E-Mail senden
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So erreichen Sie uns
Offene Hilfen
der Lebenshilfe Walsrode
29664 Walsrode
Von-Stoltzenberg-Str. 11
Tel. 0 51 61 / 94 94 53
Fax 0 51 61 / 94 94 50
Mehr Informationen zu unseren Angeboten
Wissenswertes
- Vermittlung von Unterstützungskräften
- Hilfe bei der Beantragung der Leistungen
- Aufgaben der Haushaltshilfen:
Kinderbetreuungen, Essenszubereitung, Kleiderpflege, Reinigung der Wohnung - Abrechnung mit den Krankenkassen